Rente in Österreich oder der Schweiz
Sie sind oder waren Grenzgänger und haben neben der Deutschen Rente auch Rentenansprüche in Österreich und der Schweiz. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung von Renten in der Schweiz und Österreich

Österreich
Das Rentensystem Österreichs steht regelmäßig im sozialpolitischen Fokus, auch als mögliches Vorbild für Deutschland. Aufmerksamkeit erzeugen dabei vor allem die deutlich höheren gesetzlichen Rentenleistungen in unserem Nachbarland.
- Die durchschnittliche gesetzliche Rente betrug 2022 in Österreich monatlich 1645 € und fällt damit rund 500€ höher aus als in Deutschland.
- Finanziert wird dieses stärkere Leistungsniveau über höhere Beitragssätze (Österreich: 22,8%; Deutschland: 18,6%) und höhere Bundesmittel, die rund die Hälfte des Rentenunterschieds erklären.
- In Österreich zahlen fast alle Beschäftigungsgruppen, auch Selbstständige, verpflichtend in die Rente ein und es wird immer weniger verbeamtet. Diese breitere Abdeckung erklärt rund 30 Prozent des Rentenunterschieds.
- Möglich sind die höheren Renten auch durch eine jüngere Bevölkerungsstruktur in unserem Nachbarland. Sie erklärt rund ein Viertel des Rentenunterschieds.
Überdies zeigen sich eine Reihe weiterer entscheidender Unterschiede zwischen den Systemen: Mindestens 15 Versicherungsjahre sind in Österreich für den Bezug einer Rente notwendig, das Rentenalter von Frauen ist deutlich niedriger und der Bund übernimmt allein die Finanzierungsrisiken, die sich bspw. durch den demografischen Wandel ergeben. Ob Österreich daher in jedem Punkt als Vorbild dienen kann, bleibt fraglich. Interessant für die deutsche Reformdiskussion ist, wie es die Österreicher geschafft haben, ein einheitliches Rentenrecht für alle Erwerbstätigen, inklusive der Selbstständigen und Beamten, auf den Weg zu bringen.
Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung einer österreichischen Rente. Bürger aus Österreich bei der Beantragung einer Deutschen Rente

Rente aus der Schweiz
Sie haben in Deutschland und der Schweiz gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in der Schweiz Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus der Schweiz und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem. Die Schweiz ist dem europäischen Sozialversicherungsabkommen beigetreten. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie beim zuständigen schweizerischen Versicherungsträger:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Wir sind spezialisiert auf Invalidenrente der Schweiz. Wir untertützen Sie gerne bei der Beantragung der Invalidenrente

Renten aus Osteuropa nach Fremdrentengesetz
Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichigen.
Wir haben Erfahrung mit Renten aus Polen und den ehemaligen Länder der Sowjetunion sowie Ungarn
„Ich kann den hervorragenden Service, den ich von Ihrem Unternehmen erhalten habe, gar nicht genug loben. Ihr Team hat alles Menschenmögliche getan, um unsere Bedürfnisse zu erfüllen, und unsere Erwartungen übertroffen.“
Oliver Hartman