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Preise
Die unterschiedlichen Leistungen haben unterchiedliche Preise
1. Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Was sind Rentenberater? Nach einer Definition des Bundesverbandes der Rentenberater sind Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.
Rentenberaterinnen und Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.
Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberaterinnen und Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen. Rentenberater sind einem Rechtsanwalt im Sozialrecht gleichgestellt.
Thomas Schalski ist als Rentenberater und als Alterlaubnis-inhaber im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Registersuche/Registersuche_node.html)
Als Rentenberater muss Thomas Schalski nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/) abrechnen oder eine Honorarvereinbarung mit dem Klienten abschließen. Dieses ergibt sich aus § 4 RDGEG
Die Erstberatung kostet bei uns 190 €, egal wie lange die Beratung dauert. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Es ist eine Pauschalgebühr. Für weitere Termine und Rechtsvertretung gegenüber Behörden und Gerichte wird eine Honorarverinbarung mit Ihnen abgeschlossen. Hier liegt der Stundensatz bei 200 €, welcher minutengenau abgerechnet wird.
Rentenberater können auch Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und mit Rechtsschutzversicherungen abrechnen. Es kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Sprechen Sie uns an. Eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung wird nicht am Geld scheitern.
2. Versicherungsberatung
Der Versicherungsberater wird ausschließlich von seinen Mandanten in Form eines Zeithonorars oder nach Gegenstandswerten gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – der Komplexität und dem Inhalt der Beratung entsprechend – bezahlt. Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ist dem Versicherungsberater untersagt (u.a. BGH I ZR 67/18) und wird vom Bundesverband der Versicherungsberater darüber hinaus aus Objektivitätsgründen, abgelehnt. Jeder Berater nimmt bei Interesse gerne eine Kostenschätzung im Vorfeld der Beratung vor. Die Rahmenbedingungen der Beratung werden grundsätzlich vor Beratungsbeginn über eine entsprechende Beratungsvereinbarung festgelegt.
Auch hier berechnen wir für die Erstberatung ein Pauschalhonorar von 190 € unabhängig vom Zeitaufwand. Weitere Tätigkeiten werden wir mit 200 € pro Stunde berechnen, die auch wieder minutengenau abgerechnet wird.
3. Pflegeberatung
Für die Pflegeberatung berechnen wir 90 € pro Stunde. Auch hier sind Ratenzahlungsvereinbarungen und Honrorarvereinbarungen möglich. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
4.Berufsbetreuung
Für die Berufsbetreuung fallen bestimmte Pauschalen an, die von der betreuten Person zu tragen sind, außer sie ist mittellos. Ehrenamtliche Betreuung wird in der Regel unentgeltlich geführt und es gibt eine Pauschale als Aufwandsentschädigung. Betreuer von Mittellosen bekommen Geld vom Staat. Die Vergütung des berufichen Betreuers richtet sich nach dem Betreuer – und Vormündervergütungsgesetz, dem VBVG. Dieses Gesetz regelt welche Vergütung und welche Auslagen Sie für Ihre Betreuertätigkeit erstattet bekommen (vgl. https://wegweiser-betreuung.de/wp-content/uploads/2019/08/Verg%C3%BCtungstabellen-Berufsbetreuer-2019-mit-Anleitung_v2.pdf)Preise